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Aufgaben der UHN

Die UHN wurden 1949 gegründet und sind die Arbeitgebervereinigung des niedersächsischen Handwerks und damit Spitzenverband aller niedersächsischen Handwerksverbände.

Unter Beachtung der fachbezogenen Selbständigkeit der Mitgliedsverbände erfolgt eine Interessenwahrnehmung gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit - insbesondere jedoch gegenüber der Niedersächsischen Landesregierung und dem Niedersächsischen Landtag, den Ministerien, Behörden und Gewerkschaften - in allen wirtschafts-, sozial- und bildungspolitischen Fragen. Auch bei Anhörungen innerhalb niedersächsischer Gesetzgebungsverfahren werden die Positionen des Handwerks deutlich gemacht.

Die UHN setzen sich ein für eine handwerksfreundliche Mittelstandspolitik, mit dem Ziel, die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen für unsere Innungsbetriebe in Niedersachsen stetig zu verbessern. Im Rahmen unseres berufsbildungspolitischen Engagements vertreten wir die Interessen der vielen handwerklichen Ausbildungsbetriebe und engagieren uns besonders für die Stärkung und Weiterqualifizierung des Dualen Ausbildungssystems.

Die Wahrnehmung der handwerklichen Interessen innerhalb der niedersächsischen Landespolitik und innerhalb anderer Selbstverwaltungseinrichtungen wird durch eine umfassende Einbindung der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e. V. in zahlreiche Institutionen,  Gremien und Ausschüsse gewährleistet. Insbesondere führen wir regelmäßig Gespräche mit dem Ministerpräsidenten und weiteren Vertretern der niedersächsischen Landesregierung.

Die UHN sind Mitherausgeber des alle zwei Jahre erscheinenden Mittelstandsberichtes, der eine aktuelle und zukunftsorientierte Berichterstattung zur Interessenlage der mittelständischen Unternehmen in Niedersachsen abgibt und gleichfalls gemeinsame Empfehlungen an die Politik formuliert.

Den UHN obliegt die Organisation der ehrenamtlichen Richterbenennung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit für die Arbeitgeberseite des Handwerks wie auch die Abstimmung der Arbeitgebervorschläge für die Sozialwahlen der Selbstverwaltungsorgane.

Ein weiterer Kernbereich der Aufgaben ist die Information der Mitglieder über die neuesten Entwicklungen im Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht wie auch in Fragen der sozialpolitischen Gesetzgebung. Unser hierzu entwickelter Rundschreibendienst berichtet weiterhin über alle aktuellen Entwicklungen in der Handwerkspolitik.

Weiterhin organisieren die UHN regelmäßig (alle zwei Monate) arbeits- und sozialrechtliche Besprechungen für die Mitgliedsverbände und Innungsgeschäftsführer zur kontinuierlichen Fortbildung sowie die Jahrestagung für Geschäftsführer und Prozessvertreter der Handwerksorganisationen zur Fortbildung in Fragen des Arbeits-, Sozial- und Zivilrechts.

Die Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e. V. treten als einer der beiden Träger des Niedersächsischen Handwerkstages für einen klaren handwerkspolitischen Kurs im Rahmen der Gesamthandwerksvertretung Niedersachsen ein.

 
 
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