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Artikel vom: 15.07.20

Vermeidbare Bürokratie für mittelständische Unternehmen von vornherein verhindern:

Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat gemeinsam mit Vertretern von Verbänden, Kammern und des Niedersächsischen Städtetages den Vertrag für die Einrichtung eines Mittelstandsbeirats unterzeichnet. Dieser soll die Arbeit der im März durch das Kabinett beschlossenen Clearingstelle begleiten, indem er u. a. den jährlichen Tätigkeitsbericht der Clearingstelle dahingehend überprüft, wie wirksam die Clearingverfahren sind und außerdem Empfehlungen für die weitere Arbeit der Clearingstelle abgibt.

Mit der bundesweit dritten Clearingstelle (NRW und Saarland) sollen in Niedersachsen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben schon in ihrem Entstehungsprozess auf ihren möglichen bürokratischen Mehraufwand hin überprüft werden.

(Bildquelle: MW)

Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Der heute unterzeichnete Vertrag ist eine entscheidende Voraussetzung für die geplante Clearingstelle des Landes und eine gute Nachricht für den niedersächsischen Mittelstand: Künftig werden Gesetzesvorhaben und Verordnungen auf ihre Mittelstandfreundlichkeit hin untersucht, um unsere mittelständische Wirtschaft vor überflüssigen bürokratischen Lasten zu bewahren. Es ist wichtig, dass wir nicht nur überflüssige Bürokratie abbauen, sondern von vorneherein verhindern, dass sich vermeidbare Bürokratie aufbaut. Das entlastet unsere vielen mittelständischen Unternehmen und stärkt den Standort Niedersachsen.“

Mike Schneider, Präsident der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen: „ Die Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen haben gern die Aufgabe der Mitgliedschaft im Beirat übernommen. Die überwiegend inhabergeführten, klein- und mittelständischen Betriebe des Handwerks benötigen optimale Rahmenbedingungen, um Gegenwart und Zukunft ihrer Betriebe und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestalten zu können. Überflüssiger bürokratischer Ballast kostet sehr viel Zeit und Ressourcen. Daher begrüßt das Handwerk den Schritt der Landesregierung, mit der Clearingstelle eine Möglichkeit zu schaffen, sehr früh die Erfahrungen der betrieblichen Praxis im Entstehungsprozess von Gesetzen und Verordnungen berücksichtigen zu können.“
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