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Wie ist das Handwerk in Niedersachsen organisiert?

Jede selbstständige Handwerksunternehmerin und jeder selbstständige Handwerksunternehmer hat die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen zur Wahrnehmung und Förderung gemeinsamer gewerblicher Interessen seines Berufszweiges zusammenzuschließen.

 

Im Handwerk nennt man diesen freiwilligen Zusammenschluss von Handwerksbetrieben eines handwerklichen Berufes „Innung“. Die Innungen stellen die fachliche Organisationsform des Handwerks auf regionaler Ebene dar. Die Struktur und Aufgaben einer Innung, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die unter der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer steht, werden durch das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) bestimmt. Eine Innung wird in der Regel jeweils pro Landkreis oder Region gebildet. Die Mitgliedschaft in einer Innung bietet den selbstständigen Handwerkerinnen und Handwerkern eine Vielzahl an Vorteilen in Form von vielfältigen Serviceleistungen.

 

Innungsbetriebe profitieren von einer Mitgliedschaft, da die Innung ihre Interessen wahrnimmt und sich u.a. aktiv in die Lehrlingsausbildung einbringt und den Informationsaustausch gewährleistet, Seminare anbietet und Tarifverhandlungen durchführt.

 

Die in den einzelnen Innungsbezirken gebildeten Innungen der verschiedenen Berufe sind in den so genannten „Kreishandwerkerschaften“ zusammengefasst, einem fachunabhängigen Zusammenschluss aller Handwerksinnungen in einer Region. Auch die Kreishandwerkerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der Rechtsaufsicht der jeweils zuständigen Handwerkskammer. Die Kreishandwerkerschaften üben überwiegend die Geschäftsführung der Innungen aus und unterstützen sie bei ihren Aufgaben. Unter anderem nehmen sie Gesellenprüfungen ab und richten Gesellenprüfungsausschüsse ein, sofern sie von ihrer zuständigen Handwerkskammer dazu ermächtigt werden.

 

Die Innungen setzen sich jeweils vor Ort für die Belange ihrer Mitglieder ein. Damit ihre fachlichen Interessen jedoch auch landesweit vertreten sind, schließen sich die Innungen in sog. „Landesinnungsverbänden“ zusammen. So sind z. B. in dem Landesinnungsverband des niedersächsischen Friseurhandwerks die regionalen Friseur-Innungen Mitglied. So wie jede Handwerksunternehmerin und jeder Handwerksunternehmer frei entscheiden kann, einer Innung beizutreten, so kann auch jede Innung über den Beitritt zum jeweiligen Landesinnungsverband frei entscheiden. Der Landesinnungsverband ist eine juristische Person des privaten Rechts und erlangt seine Rechtsfähigkeit über eine Genehmigung seiner Satzung durch die oberste Landesbehörde, dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung.

 

20 dieser Landesinnungsverbände haben sich darüber hinaus entschieden, neben ihren jeweiligen berufsspezifischen Interessen eine konzentrierte Wahrnehmung ihrer gemeinsamen wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen auf Landesebene zu erreichen. Sie haben sich daher zu einem landesweiten Spitzenverband, den Unternehmensverbänden Handwerk Niedersachsen e. V., zusammengeschlossen. Auch dieser Zusammenschluss beruht auf einer freiwilligen Mitgliedschaft der Landesinnungsverbände und Landesinnungen.