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Niedersächsisches Handwerk -

WIE ORGANISIEREN SICH HANDWERKSUNTERNEHMER?

Jeder selbständige Handwerksunternehmer hat die Möglichkeit, sich mit seinen Kollegen zur Wahrnehmung und Förderung gemeinsamer gewerblicher Interessen seines Berufszweiges zusammenzuschließen.

Im Handwerk nennt man diesen freiwilligen Zusammenschluss von Handwerksbetrieben eines handwerklichen Berufes „Innung“. Eine Innung wird in der Regel jeweils pro Landkreis oder Region gebildet. Die in diesen Bezirken gebildeten Innungen der verschiedenen Berufe sind in den so genannten „Kreishand-werkerschaften“ zusammengefasst, die überwiegend die Geschäftsführung der Innungen übernehmen.

Die Innungen setzen sich jeweils vor Ort für die Belange ihrer Mitglieder ein. Damit ihre fachlichen Interessen jedoch auch landesweit vertreten sind, schließen sich die Innungen in sog. „Landesinnungsverbänden“ zusammen. So sind z. B. in dem Landesinnungsverband des niedersächsischen Friseurhand-werks die regionalen Friseur-Innungen Mitglied. So wie jeder Handwerksunter-nehmer frei entscheiden kann, einer Innung beizutreten, so kann auch jede Innung über den Beitritt zum jeweiligen Landesinnungsverband frei ent-scheiden.

30 dieser Landesinnungsverbände haben sich darüber hinaus entschieden, neben ihren jeweiligen berufsspezifischen Interessen eine konzentrierte Wahr-nehmung ihrer gemeinsamen wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen zu erreichen. Sie schlossen sich daher zu einem landesweiten Spitzenverband, den Unternehmensverbänden Handwerk Niedersachsen e. V., zusammen. Auch dieser Zusammenschluss beruht auf einer freiwilligen Mitgliedschaft der Landesinnungsverbände und Landesinnungen. Sehen Sie bitte auch hierzu unter „Profil - UHN“.

 
 
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